Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


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Allgemeines:

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 

Angebot und Abschluß:

Unsere Angebote sind freibleibend. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gilt die Bestellung als angenommen.

Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Erklärung des Auftraggebers, daß er zahlungsfähig und kreditwürdig ist.

Warenmuster geben nur durchschnittlichen Ausfall der Ware wieder. 

Preise und Zahlungsbedingungen:

Unsere Preise für Naturkorken verstehen sich netto frei Haus, zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer. Bei Mengen unter 4.000 Stück behalten wir uns vor die Korken ab Lager bzw, ab Werk zu liefern.

Bei Flaschen ist dies Verhandlungssache. Sie können von uns frei Haus Preise oder ab Werk Mailand bekommen.

Bei allen anderen Artikeln gelten netto ab Werk, bzw. ab Lager Preise.

Die Rechnungsbeträge, netto Kasse ohne jeglichen Abzug, sind bei Lieferung fällig und zahlbar. Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskontierungs- und Einziehungskosten trägt der Besteller. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernehmen wir keine Gewähr.

Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der EZB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.

Soweit und nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, und der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware zurückzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. In jedem Fall können wir eine Einziehungsermächtigung gemäß widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherstellung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Bei Bestellung durch Neu- oder Erstkunden behalten wir uns vor per Nachnahme zu liefern.

Lieferung:

Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Sinne von Streik, Arbeitskämpfen, sowie bei Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Willens und unserer Macht stehen, soweit diese Hindernisse nachweislich auch die Verteilung und Auslieferung der Ware von erheblichen Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vor- und Zulieferer liegen. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird hierdurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

Wir sind zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt.

Geraten wir in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen eingetreten ist.

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung etc. bei uns oder unseren Zulieferern befreien uns - auch während eines bereit vorliegenden Verzugs - für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit von unserer Lieferverpflichtung, es sei denn, die Störung ist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, oder unseren Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Wird durch die genannten Umstände unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Vertragspflichten frei, kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir sind verpflichtet, den Besteller von den genannten Umständen unverzüglich zu benachrichtigen

Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf seine Anordnung und Kosten.

Handelsüblich und zumutbare Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern und Proben gelten als noch vertragsmäßig. 

Mängelhaftung:

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich ab Lieferung anzuzeigen. Ist der Besteller Kaufmann, ist er verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen; erkennbare Mängel sind uns binnen einer Ausschlußfrist von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel binnen einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach ihrer Feststellung. Bei Naturkorken verweisen wir ausdrücklich auf die hinreichend veröffentlichten Empfehlungen des deutschen Korkverbandes, auch auf unserer Internetseite nachzulesen. Wir haften nur dafür, daß die Ware nicht mit Fehlern behaftet ist, die den gewöhnlichen Gebrauch der Ware beeinträchtigen. Das bezieht sich in erster Linie auf Menge, Maßhaltigkeit und Qualität der Ware, unter Ausschluß des Entstehens für handelsübliche zumutbare Abweichungen.

Bei berechtigten und fristgerechten Beanstandungen haben wir vorab ein Nachbesserungs- bzw. ein Ersatzlieferungsrecht. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche treten erst danach ein. Die Kosten der Nachbesserung werden von uns getragen.

Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe dieser AGB ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. 

Allgemeine Haftungsbegrenzung:

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Regelungen. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere aus außervertraglicher Haftung oder aus der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen. 

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher noch offener Forderungen gegen den Käufer, bei Hergabe von Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

Der Käufer darf nur im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung und solange er nicht im Zahlungsverzug ist, Vorbehaltsware weiterveräußern. Eine darüber hinausgehende Verfügung, wie Verpfändung und Sicherheitsübereignung, ist ihm nicht gestattet.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne vom § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeiten, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware, zu. Der Käufer verwahrt insoweit für uns treuhänderisch und unentgeltlich.

Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns zur Sicherung aller unserer Forderungen abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer, zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß dieser AGB haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den oben genannten Fällen Gebrauch machen. Sofern wir das nicht selbst tun, ist der Käufer auf unser Verlangen hin verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen.

Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderungen gegen den Käufer um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle Lagerrisiken zu versichern und uns den Abschluß der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt seine Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab. 

Schlussbestimmungen:

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unsere Firma. Gerichtsstand ist, soweit nach §38 ZPO zulässig, Weinheim.

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.


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Für Diskussion und  Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

Mit den besten Grüßen

Christian Hülsemann